1. Kinder und Erwachsene mit Krankheitssymptomen können nicht an der Mitgliederversammlung (MV) teilnehmen.
2. Beim Betreten und Verlassen der Versammlungsstätte ist ein Mund/Nasenschutz zu tragen.
3. Während der gesamten MV ist ein Mund/Nasenschutz zu tragen.
4. Auf körperliche Begrüßungsrituale wird verzichtet.
5. An der MV teilnehmen dürfen nur negativ getestete Personen, genesene und vollständig geimpfte Personen (Test darf nicht älter als 24 Stunden alt sein).
6. Der Eingang ist neben dem Restaurant Riegelsberghalle zu nutzen (Einbahnstraßenregelung).
7. Der Ausgang ist an der Tür Richtung LIDL zu nutzen (Einbahnstraßenregelung).
8. Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Versammlungsstätte.
9. Teilnehmerlisten mit Name/Vorname/Anschrift werden geführt (gemäß § 6-8 des saarländischen COVID19 Maßnahmengesetz).
10. Nach der MV werden die benutzten Tische und Stühle mit einer Wischdesinfektion gereinigt.
11. Ausreichende Belüftung in der Halle wird während der gesamten MV durch das Offenhalten der Türen gewährleistet.
12. Der jeweils gültige Mindestabstand von 1,5 m ist jederzeit einzuhalten.
13. Die Versammlungsstätte muss nach Beendigung der MV zügig verlassen werden – größere Ansammlungen im Vorfeld oder Nachgang sind untersagt.
14. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.
Euer Vorstand des TuS Riegelsberg